Den gewillkürten Verfügungsbeschränkungen des Vorkaufsrechts, Kaufsrechts und Rückkaufsrechts ist gemeinsam, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen (Bedingungen) zu einer Eigentumsübertragung führen können, wenn auch auf unterschiedlichen Wegen:
- VORKAUFSRECHT
- Vorrecht auf eine Sache, wenn der Eigentümer an einen Dritten verkauft
- KAUFSRECHT
- Verpflichtung des belasteten Eigentümers, auf erstes Verlangen dem Kaufrechtsberechtigten zu verkaufen
- RÜCKKAUFSRECHT
- Verpflichtung des Erwerbers, auf erstes Verlangen dem früheren Eigentümer zurückzuverkaufen
Die nachfolgenden Erläuterungen beschlagen vor allem die Verfügungsbeschränkungen auf Immobilien jeder Art und Aktien, aber auch Fahrnisgegenstände (bewegliche Sachen).
Selbstverständlich können die Verfügungsbeschränkungen auch in Bezug auf andere assets (asset deal) oder bezüglich Aktien (shares / share deals) bzw. GmbH-Anteilen vereinbart werden.
Auf dieser Website finden sie Informationen, Checklisten und Muster zu Vorkaufsrecht, Kaufsrecht und Rückkaufsrecht samt Erläuterungen zur Landsicherung, zum Vorhandrecht, Verkaufsrecht / Kaufverpflichtung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht:
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