LAWINFO

Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

QR Code

Exkurs: VERKAUFSRECHT / KAUFVERPFLICHTUNG

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bezeichnung in Englisch

  • Verkaufsrecht
    • Put Option
  • Kaufverpflichtung
    • Obligation to purchase

Begriff

  • Verkaufsrecht   =   Recht (nicht aber die Pflicht) des Berechtigten, die vereinbarte Anzahl Aktien zu einem festgelegten Preis während des verabredeten Zeitraums (Ausübungsfrist) oder am festgelegten Zeitpunkt (Ausübungstermin) zu verkaufen
  • Kaufverpflichtung   =   Pflicht des Belasteten, die vereinbarte Anzahl Aktien zum bestimmten Preis zu erwerben

Anlass

  • Share deal

Ziele

  • Koordination des Aktienbesitzes
  • Gleichzeitige Regelung von Call und Put Option

Motiv

  • Minderheitenschutz
  • Ausstiegssicherung des Aktionärs

Regelungsgrundlage

  • Aktionärbindungsvertrag
  • Sonstiger Vertrag

Fazit

  • Sinnvolle Regelungsvariante bei Koordination der Aktionärsrechte

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.