Die Vorrechte (Vorhandrecht, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht und Rückkaufsrecht etc.) sind in ganz spezifischen Situationen sinnvolle Instrumente.
Bei Grundstücken zeigen sie nur die notwendigen Wirkungen, insbesondere im Verhältnis zu Dritten, wenn sie Grundbuch vorgemerkt sind. Diese Rechte erfordern eine regelmässige Überwachung der Verhältnisse zur Vermeidung von Rechtsverlusten, vor allem wenn eine Vormerkung nicht möglich ist.