LAWINFO

Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

QR Code

Form des Kaufrechtsvertrages

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gelten bei der Begründung eines Kaufsrechts unter Lebenden folgende Formerfordernisse:

  • Kaufsrecht an Fahrnisgegenstand
    • Kein Formzwang (Formfreiheit [vgl. OR 11])
    • Rat: Schriftformabrede
  • Kaufsrecht an Grundstücken
    • Grundsatz
      • Öffentliche Beurkundung [vgl. OR 216 Abs. 2]
    • Ausnahme
      • Keine
  • Abtretung des Kaufrechts
    • Gleiche Form wie bei der Begründung des Kaufsrechts [vgl. OR 216b Abs. 2]

Für die Begründung mittels Rechtsgeschäfts von Todes wegen gelten die erbrechtlichen Formerfordernisse:

  • letztwillige Verfügung (Testament) [vgl. ZGB 481 Abs. 1]
  • Erbvertrag [vgl. ZGB 481 Abs. 1, ZGB 494 ff.]
  • Schenkung von Todes wegen [vgl. OR 245 Abs. 2]

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.