Der Kaufrechtsvertrag ist an folgende Zustandekommens-Voraussetzungen gebunden:
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien [vgl. OR 1 Abs. 1]
- Kaufsrechts-Dauer
- Bei Grundstück: ggf. Vormerkungsabrede
- Vormerkungsdauer
- Fakultativ
- Ausübungsfrist
- ev. zusätzliche Voraussetzungen für die Kaufrechtsausübung
- Unterzeichnung durch beide Parteien
- Unterzeichnung nur durch den Kaufrechtsverpflichteten ist nicht ausreichend