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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Vorkaufsrecht bei Aktien

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Vorkaufsrecht an Aktien im Kurzüberblick:

Verbreitung

  • Familienunternehmen (Abwehr von Familienfremden / Konsolidierung Familienbesitz)
  • KMU (Vermeidung Streubesitz)
  • Mitarbeiterbeteiligungen (Rücknahme von Mitarbeitern, die Unternehmen verlassen haben)

Vorkaufsvertrag

  • Vereinbarung meistens in Aktionärbindungsvertrag (ABV)
  • Spezieller Vorkaufsvertrag

Kaufpreis

  • Nicht zwingendes Element des Vorkaufsvertrages
  • Ohne Kaufpreisfestlegung
    • =   Unlimitiertes Vorkaufsrecht
    • Erwerb zu Preis und Bedingungen eines Dritten
  • Mit Kaufpreisfestlegung
    • =   limitiertes Vorkaufsrecht
    • Erwerb zu den Konditionen gemäss Vorkaufsvereinbarung

Umschreibung des Vorkaufsfalls

  • Bei Aktien-Vorkaufsrechten wird der Vorkaufsfall häufig individuell umschrieben

Verletzung des Vorkaufsvertrages

  • Bindungswirkung nur unter den Vorkaufsvertrags-Parteien (inter partes), im Gegensatz zu dem im Grundbuch vorgemerkten Vorkaufsrecht bei Grundstücken
  • Verletzung des Vorkaufsvertrages durch Veräusserung an einen Dritten
    • Keine Herausgabepflicht des Dritterwerbers (Gutglaubensschutz)
    • Schadenersatzpflicht des vertragsverletzenden Vorkaufsverpflichteten

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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