Der Vorkaufsvertrag ist an folgende Zustandekommens-Voraussetzungen gebunden:
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien [vgl. OR 1 Abs. 1]
- Festlegung des Vorkaufsfalls und ev. Ausnahmen (Verkauf an Verwandte, Enteignung etc.)
- Vorkaufsrechts-Dauer
- Bei Grundstück: ggf. Vormerkungsabrede
- Vormerkungsdauer
- Fakultativ
- Ausübungsfrist
- Unterzeichnung durch beide Parteien
- Unterzeichnung nur durch den Vorkaufsverpflichteten ist nicht ausreichend